Das Urteil darüber, die legitime Ruqyah als Beruf auszuüben
Dies ist nicht erlaubt, es ist Haram, die Ruqyah als Beruf auszuüben, von dem man seinen Lebensunterhalt bestreitet und mit dem man Handel treibt.
Bei Allah, wir kannten einige Menschen, die Ruqyah praktizierten. Bei Allah, bei Allah, sie nahmen keinen einzigen Dirham an, obwohl ihnen Geld angeboten wurde. Sie lehnten es ab. Einer von ihnen war arm, jedoch nicht geduldig in seinem Zustand. Dieser Arme, der zuvor keinen Dirham annahm, besitzt heute Autos und Häuser, und dennoch macht er weiterhin Ruqyah.
Dies ist eine Fitnah.
Diese Angelegenheiten sind bei den Fuqaha unter den Anbetungshandlungen bekannt, deren Nutzen auf andere Menschen übergreift (القُرَب المتعدية), wie die Ruqyah, der Adhan, das Leiten des Gebets und das Unterrichten des Qurans. Es ist dem Muslim nicht erlaubt, diese Dinge als Beruf auszuüben, um damit Geld zu verdienen.
Beispielsweise wird zu ihm gesagt:
„Komm und leite für uns das Tarawih-Gebet, da wir niemanden anderen haben.“
Er antwortet:
„Wie viel zahlt ihr mir?“
Man sagt ihm:
„20.000.“
Er erwidert:
„Nein, nein, ich bete nur für 100 Dollar pro Nacht.“
Bei Allah, beabsichtigt dieser Mensch mit seinen Taten das Angesicht Allahs und Seine Belohnung?
Er will den grünen Schein – für jede Nacht 100 Dollar. Bei Allah, dies ist tatsächlich geschehen.
Deshalb sagte Imam Ahmad, als ihm davon berichtet wurde:
„Was für ein übler Mann dieser ist!“
Wenn jedoch jemand bedürftig ist und man zu ihm sagt: „Komm und leite das Gebet“, er aber antwortet: „Nein, ich kann nicht. Ich muss arbeiten und habe Kinder, für die ich sorgen muss“, und sie darauf erwidern: „Komm, wir entlohnen dich für diese Zeit“, dann ist daran nichts auszusetzen. Denn er ist bedürftig und kann währenddessen nicht arbeiten.
Dies ist wie bei Abu Saʿid al-Khudri. Als er an einer Gruppe von Menschen vorbeikam, bat er sie um Unterkunft, doch sie verweigerten sie ihm. Als anschließend der Anführer dieser Gruppe von einem Stich getroffen wurde und erkrankte, baten sie ihn, Ruqyah für ihn zu machen. Daraufhin verlangte er eine Entlohnung, da er bedürftig war. Zuvor hatte er um Unterkunft gebeten, die ihm verweigert worden war.
Sie entlohnten ihn daraufhin, und er rezitierte über ihm lediglich die Sure al-Fatihah. Da stand der Kranke auf, als hätte ihn niemals etwas getroffen.
Anschließend ging er zum Gesandten Allahs ﷺ, bevor er von dieser Entlohnung aß oder etwas davon verkaufte, und fragte ihn nach dem Urteil darüber. Er ﷺ bat ihn ihm ein Teil davon zu geben und sagte:
إن أحق ما أخذتم عليه أجراً كتاب الله
„Das Berechtigtste, wofür ihr eine Entlohnung nehmen könnt, ist das Buch Allahs.“
Doch wann gilt dies?
Wenn du bedürftig bist.
Wenn du jedoch nicht bedürftig bist, dann ist es dir nicht erlaubt. Allah hat dich unabhängig davon gemacht. So lasse diese Tat für Allah sein – aufrichtig und allein um Seinetwillen.
In dieser Angelegenheit gibt es drei Meinungen:
1. Meinung:
Dass dies in jedem Fall nicht erlaubt ist.
وَلَا تَشۡتَرُواْ بِـَٔايَٰتِي ثَمَنٗا قَلِيلٗا
البقرة : 41
Und verkauft Meine Zeichen nicht für einen geringen Preis.
So verstehen sie die Beweise allgemein und verbieten dies in jedem Fall.
2. Meinung:
Dass dies in jedem Fall erlaubt ist und man nehmen darf, was man möchte.
(Als Beweis führen sie den Hadith an:)
إن أحق ما أخذتم عليه أجراً كتاب الله
„Das Berechtigtste, wofür ihr eine Entlohnung nehmen könnt, ist das Buch Allahs.“
Dieser Hadith wird von al-Bukhari überliefert. Aus ihm verstehen sie, dass dies allgemein erlaubt sei.
3. Meinung:
Und dies ist die Ansicht vieler Muhaqqiqin, wie Schaykh al-Islam Ibn Taymiyyah und Ibn Baz:
Wer bedürftig ist, darf eine Entlohnung verlangen.
Wer jedoch nicht bedürftig ist, dem ist es nicht erlaubt, etwas dafür zu nehmen.