In den ersten 10 Tagen von Dhul Hijjah Nägel schneiden und Haare rasieren
Was das Rasieren des Bartes betrifft, so ist es immer und ewig verboten – immer, nicht nur in diesen Tagen, sondern immer und ewig. Und das Verbot ist in diesen Tagen noch schwerwiegender, ohne Zweifel.
Denn als ihr in Medina wart, sagte der Gesandte Allahs ﷺ:
„Medina ist ein Heiligtum (Schutzzone) zwischen ʿAir und Thaur. Wer darin einen Hadath begeht oder einem Neuerer Schutz gewährt, auf dem liegt der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen.“
(Bukhari und Muslim)
Dieser "Hadath" kann entweder eine Bidah (religiöse Neuerung) oder eine Sünde sein, und beides führt dazu, dass die Flüche auf solche Menschen herabkommen – möge Allah uns davor bewahren.
Darum haltet euch, meine Brüder, von allen Verfehlungen fern – den kleinen wie den großen, ob Sünden oder Neuerungen.
Denn der Gesandte ﷺ sagte:
„Auf ihm liegt der Fluch Allahs, der Engel und aller Menschen.“
Also nehmt euch in Acht, irgendeine Sünde in diesem heiligen Land zu begehen, das Allah durch die Worte Seines Gesandten geheiligt hat. Und Er verfluchte denjenigen, der darin etwas Verwerfliches begeht – sei es eine Bidah, die noch schlimmer ist, oder eine Sünde; und dazu gehört auch das Rasieren der Bärte.
Was jedoch das Schneiden der Nägel in diesen Tagen sowie das Rasieren der Kopfhaare oder anderer Haare betrifft: Der Prophet ﷺ empfahl demjenigen, der ein Opfertier darbringen will, in den ersten zehn Tagen von Dhul Hijjah weder Haare noch Nägel zu schneiden. Dies ist jedoch eine Empfehlung (mustahabb), keine Pflicht.
Denn es gibt einen anderen Hadith von Aisha رضي الله عنها , dass der Gesandte Allahs ﷺ seine Opfertiere (Hadyi) im (Monat) Dhul Hijjah entsandte, ohne dass ihm dadurch etwas Verbotenes auferlegt wurde, das vorher erlaubt war – das heißt, er schnitt seine Nägel usw.
Aus diesen beiden Texten verstehen wir, dass es für den Muslim empfehlenswert ist, wenn er beabsichtigt zu opfern, weder seine Nägel noch seine Haare zu schneiden. Wenn er dennoch etwas davon tut, trägt er keine Sünde, denn es ist lediglich eine Sunnah.
Quelle:
Aus einem Vortrag mit dem Titel:
„Die Aufrichtigkeit der Religion für Allah“ von Asch-Scheich Rabi‘ al-Madchaly, Allah erbarme sich seiner
Link
Anmerkung des Übersetzer-Teams:
Gemeint ist die Aussage von Aisha رضي الله عنها :
„Ich flocht mit meinen eigenen Händen die Halsbänder der Opfertiere des Propheten ﷺ. Dann legte er ihnen die Halsbänder an, markierte sie und schickte sie als Opfertiere fort. Dabei wurde ihm nichts verboten, was ihm zuvor erlaubt gewesen war.“
(Bukhari und Muslim)
Bukhari überlieferte ebenfalls, dass Ziyād ibn Abī Sufyān an Aisha رضي الله عنها schrieb: „Gewiss, ʿAbdullāh ibn ʿAbbās sagte:
"Wer ein Opfertier (Hadyi) bestimmt und entsendet, dem werden die Dinge verboten, die auch dem Pilger verboten sind, bis sein Opfertier geschlachtet wird."
ʿAmra sagte: Darauf sagte Aisha رضي الله عنها :
„Es ist nicht so, wie Ibn ʿAbbās رضي الله عنهما sagte. Ich flocht eigenhändig die Halsbänder für die Opfertiere des Gesandten Allāhs ﷺ. Dann legte der Gesandte Allāhs ﷺ sie eigenhändig an. Danach schickte er sie mit meinem Vater (Abu Bakr رضي الله عنه) fort. Dennoch wurde dem Gesandten Allāhs ﷺ nichts von dem verboten, was Allāh ihm erlaubt hatte, bis das Opfertier geschlachtet wurde."
Al Hāfith an-Nawawī sagte:
„Unsere Rechtsschule ist, dass das Entfernen von Haaren und Nägeln in den ersten zehn Tagen (von Dhul Hijjah) für denjenigen, der ein Opfertier darbringen will, makruh ist – eine missbilligte Handlung ohne Verbot (makrūh tanzīh) – bis er opfert.
Mālik ibn Anas und Abū Ḥanīfa sagten:
Es ist nicht makruh.
Saʿīd ibn al-Musayyib, Rabīʿa, Ahmad ibn Hanbal, Isḥāq und Dāwūd sagten:
Es ist verboten (haram).
Von Mālik wird auch überliefert, dass es makrūh sei.
Ad-Dārimī überlieferte von ihm, dass es bei freiwilligen Opferungen verboten sei, nicht jedoch bei verpflichtenden.
Dann sagte an-Nawawī:
„Diejenigen, die die Unzulässigkeit vertreten, argumentieren mit dem Hadith von Umm Salama.
Ash-Shāfiʿī und seine Gefährten argumentieren dagegen mit dem Hadith von Aisha, dass sie sagte:
Ich pflegte die Halsbänder der Opfertiere des Gesandten Allāhs ﷺ zu flechten. Dann legte er sie ihnen an und schickte sie fort. Dennoch wurde ihm nichts verboten von dem, was Allāh ihm erlaubt hatte, bis er sein Opfertier schlachtete.
Überliefert bei Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim.
Ash-Shāfiʿī sagte:
Das Entsenden eines Opfertieres ist noch gewichtiger als die bloße Absicht zu opfern. Dies zeigt, dass dies (das Entfernen von Haaren und Nägeln) nicht verboten ist. Und Allāh weiß es am besten.
Al-Mağmūʿ (8/392)