Das Urteil über Glückwunsche zum islamischen Neujahr
Antwort von seiner Eminenz, ʿAbd al-ʿAzīz ibn ʿAbd Allāh ibn Bāz رحمه الله تعالى
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Mögen das Lob und Heil Allahs auf Seinem Diener und Gesandten, dem Besten Seiner Schöpfung und der Treue Seiner Offenbarung ruhen, unserem Propheten, unserem Imam und Führer Muhammad ibn Abdillah, sowie auf seiner Familie, seinen Gefährten und allen, die seinem Weg folgen und seiner Rechtleitung bis zum Tag der Auferstehung folgen.
Was nun folgt:
Was die Glückwünsche zum neuen Jahr betrifft – so kenne ich dafür keinen Ursprung von den as-Salaf as-Sālih. Auch kenne ich nichts aus der Sunnah oder aus dem edlen Qur'an, das auf ihre Legitimität hinweist.
Wenn jedoch jemand damit beginnt und dir solche Glückwünsche ausspricht, dann ist nichts dagegen einzuwenden, dass du antwortest: „Und dir ebenso.“ Wenn er zu dir sagt: „Möge es dir jedes Jahr gut gehen“ oder „Mögest du jedes Jahr in Wohlergehen sein“, dann besteht kein Hindernis darin, dass du ihm sagst: „Und dir ebenso. Wir bitten Allah um alles Gute für uns und für dich“, oder etwas Ähnliches.
Was jedoch das Beginnen mit solchen Glückwünschen betrifft, so kenne ich dafür keinen Ursprung. Ja.
Moderator: Möge Allah euch segnen und euch reichlich belohnen.
Quelle:
Website des Shaykh رحمه الله: Link