Fasten der 3 weißen Tage an den Tashriq Tagen
Es ist nicht erlaubt, den 13. Tag des Monats Dhul Hijjah zu fasten – weder als freiwilliges Fasten noch als Pflichtfasten.
Denn dies sind Tage des Essens, Trinkens und des Gedenkens an Allah, den Mächtigen und Erhabenen. Der Prophet ﷺ hat das Fasten an diesen Tagen verboten und es niemandem erlaubt, außer jenen Pilgern, die kein Opfertier für den Tamattu'-Hajj finden konnten. Diese dürfen stattdessen die drei Tashriq-Tage fasten und die verbleibenden sieben Tage nach der Rückkehr zu ihren Familien.
Dies stützt sich auf den Bericht im Sahih Al-Buchari (möge Allah sich seiner erbarmen) von Aisha und Ibn Umar (möge Allah mit beiden zufrieden sein), die sagten:
„Es wurde an den Tashriq-Tagen nicht erlaubt zu fasten, außer für jemanden, der kein Opfertier fand.“ Das Fasten am 14. und 15. Tag ist hingegen unbedenklich, da diese beiden Tage nicht zu den Tashriq-Tagen gehören. Und bei Allah liegt der Erfolg.
Quelle:
مجموع فتاوى ومقالات متنوعة
ابن باز ١٥/٣٨١