Das Logo der Website FatwasDE

Fasten der 3 weißen Tage an den Tashriq Tagen

Es ist nicht erlaubt, den 13. Tag des Monats Dhul Hijjah zu fasten – weder als freiwilliges Fasten noch als Pflichtfasten.
Denn dies sind Tage des Essens, Trinkens und des Gedenkens an Allah, den Mächtigen und Erhabenen. Der Prophet hat das Fasten an diesen Tagen verboten und es niemandem erlaubt, außer jenen Pilgern, die kein Opfertier für den Tamattu'-Hajj finden konnten. Diese dürfen stattdessen die drei Tashriq-Tage fasten und die verbleibenden sieben Tage nach der Rückkehr zu ihren Familien.

Dies stützt sich auf den Bericht im Sahih Al-Buchari (möge Allah sich seiner erbarmen) von Aisha und Ibn Umar (möge Allah mit beiden zufrieden sein), die sagten:
„Es wurde an den Tashriq-Tagen nicht erlaubt zu fasten, außer für jemanden, der kein Opfertier fand.“ Das Fasten am 14. und 15. Tag ist hingegen unbedenklich, da diese beiden Tage nicht zu den Tashriq-Tagen gehören. Und bei Allah liegt der Erfolg.


Quelle:
مجموع فتاوى ومقالات متنوعة
ابن باز ١٥/٣٨١

Verwandte Fatawa