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Vorzug der ersten 10 Tage vom Monat Dhul Hijjah

Vorzug der ersten zehn Tage vom Monat "Dhul Hijjah"

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn aller Weltenbewohner, Sein Heil und Segen mögen auf unserem Propheten Muhammad, seinen Gefährten und all jenen sein, die ihnen im Guten folgen bis zum Tage des Gerichts.


Als dann:

Die ersten zehn Tage vom Monat Dhul Hijjah sind die besten Tage im Jahr. Allah, erhaben und majestätisch ist Er, gab ihnen einen gewaltigen Vorzug gegenüber anderen Tagen.

Allah, der Gepriesene, sagt in Surah al Fajr:

وَٱلْفَجْرِ وَلَيَالٍ عَشْرٍۢ

"Bei der Morgendämmerung und den zehn Nächten"
(Surah al Fajr 89:1-2)

Schaykh Salih al Fauzan, möge Allah ihn bewahren, sagt, dass damit laut der bekannten Ansicht der Gelehrten, die zehn Tage von Dhul Hijjah gemeint sind.

Allah schwor auf diese Tage aufgrund ihres Vorzuges. Und wisse, dass Allah, erhaben und majestätisch ist Er, nicht auf etwas schwört, außer es hat eine große Stellung und Wichtigkeit, und auch um uns auf diese Sache, auf die Er schwor, aufmerksam zu machen.

Auf den gewaltigen Vorzug dieser Tage deutet ebenfalls die Aussage unseres Propheten . Ibn Abbas, möge Allahs Wohlgefallen auf ihnen beiden sein, berichtete, dass der Gesandte Allahs sagte:

Es gibt keine Tage, in welchen die rechtschaffene Tat Allah lieber ist als diese zehn Tage.
Die Gefährten sagten: Oh Gesandter Allahs, auch nicht der Jihad auf Allahs Weg?
Worauf der Gesandte Allahs erwiderte: Nicht einmal der Jihad auf Allahs Weg, außer ein Mann, der rausgeht (zum Jihad) mit seiner Seele und seinem Besitz, darauf mit nichts davon wieder zurückkehrt.“
(At-Tirmidhiy 757)

Auch befindet sich in diesen zehn Tagen der Tag von Arafah, welcher der 9. von Dhul Hijja ist und der beste Tag nach dem Tag des Schlachtens.

Das heißt, der beste Tag des ganzen Jahres ist der Tag des Schlachtens "Eid al Adha", gefolgt vom zweitbesten Tag, und zwar dem Tag von Arafah, wie dies Ibn Baz, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte.

Es ist erwünscht diese neun Tage zu fasten, da es allgemein erwünscht ist darin die gottesdienstlichen Handlungen zu vermehren, und besonders den Tag von Arafah, weil das Fasten an diesem Tag einen besonderen Vorzug besitzt.

Der Prophet sagte:

Bezüglich des Fastens am Tage von Arafah, so hoffe ich, dass Allah dadurch das Jahr davor und das Jahr danach an Sünden vergibt.

(Muslim 1162)

Was aber den Tag von Eid angeht, so ist es mit Konsens der Gelehrten nicht erlaubt diesen zu fasten, und die Aiyam at Taschriq, die drei Tage nach Eid, sind ebenfalls nicht erlaubt zu fasten, außer für den der die Hajj vollzieht.

Von den Taten, die in diesen Tagen ebenfalls erwünscht sind, ist der "Takbir al Mutlaq" (der allgemeine Takbir), der tagsüber und nachts zulässig ist, beginnend vom Eintritt des Monats Dhul Hijja bis zum letzten Tag von den Aiyam at Taschriq (die drei Tage nach dem Tag von Eid). Das heißt also bis einschließlich dem 13. Dhul Hijjah, und es endet mit dem Eintreffen des Maghrib Gebets.

Und zwar sagt man:

Allahu Akbar, Allahu Akbar, Allahu Akbar, La Ilaha illa Allahu, Allahu Akbar, Allahu Akbar wa li-llahi al Hamd.

Es ist erwünscht dabei seine Stimme zu heben, wie dies die Saḥābah zu tun pflegten, möge Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen. Dies gilt nicht für die Frauen.

Dann gibt es noch den Takbir al Muqaiyad (der beschränkte Takbir), nach jedem der fünf Pflichtgebete, beginnend vom Fajr Gebet am Tage von Arafah bis zum letzten Tag von den Aiyam at Taschriq. Das heißt, er endet am 13. Dhul Hijjah mit dem Asr Gebet.

Anmerkung : Diese Sunnah ist für jeden einzeln zu verrichten. Es ist nicht erlaubt diese Takbirat gemeinschaftlich zu verrichten, so dass ihn alle zusammen mit einer Stimme aussprechen, denn dies ist eine Erneuerung.

Auch ist es erwünscht in diesen Tagen Almosen zu geben, freiwillige Gebete zu verrichten, das Buch Allahs zu rezitieren und Allahs zu gedenken. Man sollte diese wertvollen Tage nutzen mit der Anbetung zu Allah, durch die Verrichtung der verschiedenen gottesdienstlichen Handlungen und Aussagen.

Wie bereits erwähnt, trifft einer der beiden Festtage der Muslime auf den zehnten Tag von Dhul Hijjah, nämlich "Eid al Adha", auch genannt "der Tag des Schlachtens (Yawm an Nahr)" oder auch "der Tag der großen Hajj (Yawm al Hajj al Akbar)".

Am Tag des Schlachtens ist es erwünscht ein Schlachttier zu opfern. Bezüglich des Urteils darüber, gibt es Meinungsunterschiede zwischen den Gelehrten. Beispielsweise war Abu Hanifah der Meinung, dass es Pflicht ist an diesem Tag ein Tier zu opfern. Jedoch sind die Mehrheit der Gelehrten der Meinung, dass es eine Sunnah Muakadah ist. Diese Sunnah hat der Prophet Ibrahim, möge Allahs Heil auf ihm sein, eingeführt und unser Prophet Muhammad hat sie wiederbelebt.

Allah, der Erhabene, sagt in Surah al Kawthar:

فَصَلِّ لِرَبِّكَ وَٱنْحَرْ

"So bete zu deinem Herrn und opfere."
(Surah al Kawthar 108:2)

Schaykh Salih al Fauzan, Allah bewahre ihn, sagt, dass mit diesem Vers der Tag des Schlachtens gemeint ist.

Die Zeitspanne, in der es zulässig ist zu schlachten, beginnt am Tag des Eid nach dem Gebet, welcher der zehnte Tag ist von Dhul Hijjah, bis drei Tage nach dem Tag von Eid. Das heißt bis einschließlich dem 13. Dhul Hijjah. Man hat also insgesamt vier Tage Zeit. Wer außerhalb dieser Zeitspanne schlachtet, dessen Opferung ist ungültig.

Was das Schlachttier betrifft, so gibt es hier einige Regeln die zu beachten sind. Zur Voraussetzung der Gültigkeit des Schlachtens gehört:

Sunnah Muakkadah: Unablässig praktizierte gottesdienstliche Handlung, welche der Prophet nur selten ausließ.

  1. Dass es zu den Vierfüßlern unter dem Vieh gehört:
    Schaf, Ziege, Kuh, Kamel.
  2. Dass das Tier, sein von der Schariʿah vorgegebenes Alter, erreicht haben muss.
    • Das Kamel – mindestens fünf Jahre
    • Die Kuh – mindestens zwei Jahre
    • Das Schaf – mindestens sechs Monate
    • Die Ziege – mindestens ein Jahr
      Das Tier muss dieses Alter überschritten haben. Die Reihenfolge hinsichtlich der Vorzüglichkeit der Schlachttiere, beginnt mit dem Kamel und endet mit der Ziege wie oben aufgelistet.
  3. Dass es frei ist von Mängeln wie z.B. :
    • Einäugigkeit oder Blindheit
    • Humpeln
    • Magerkeit
    • Fehlende Körperglieder durch Amputation o.ä.
    • Krankheiten

Schlachtet man ein Schaf oder eine Ziege, so zählt dies für die gesamte Familie. Es ist auch zulässig, dass sich bis zu 7 Personen an einem Kamel oder an einer Kuh beteiligen. Auch dies zählt dann für die gesamte Familie.

Worauf man beim Schlachten achten sollte:

  • Es ist verpflichtend beim Schlachten den Namen Allahs über das Tier auszusprechen, in dem man sagt: "Bismillah"
    Und es ist erwünscht zu sagen: "Bismillah, wa Allahu Akbar, Allahumma minka wa laka, Allahumma Taqabbal minnī."
  • Sollte ein Stromschlag oder ähnliches zum Tode des Tieres führen, ist die Schlachtung ungültig. Falls es aber dadurch lediglich betäubt wurde, liegt darin kein Problem und die Schlachtung ist dennoch gültig.
  • Ebenfalls muss es beim Schlachten zum Blutausfluss kommen. Dies erfolgt, indem die beiden Halsschlagadern durchtrennt werden. Und am Vollständigsten ist es, wenn mit den beiden Halsschlagadern ebenfalls die Luftröhre mit durchtrennt wird.
  • Ebenfalls ist es erwünscht das Tier beim Schlachten zur Qiblah auszurichten.
  • Es sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass das Schlachtmesser vorher geschärft wurde, damit das Tier nicht unnötig leidet. Auch sollte der Schnitt schnell und mit genügend Druck vollzogen werden, wobei die Klinge bis zum Vollziehen der Schlachtung vom Tier verborgen werden sollte.

Es ist erwünscht das Fleisch des Schlachttieres in drei Teile aufzuteilen. Ein Drittel isst man mit seiner Familie, ein Drittel spendet man an die Bedürftigen, und ein Drittel verschenkt man an seine Freunde und Nachbarn. Und bedenke, dass das Spenden und Verschenken des Fleisches eine gottesdienstliche Handlung ist, so gebe von den guten Fleischstücken und nicht vom schlechtesten davon oder den Resten, denn der Prophet sagte:

Allah ist gut und akzeptiert nur gutes

(Muslim 1015)


Anmerkung : Das Fleisch darf nicht verkauft werden.

Wer nun beabsichtigt diese gewaltige Anbetung zu vollziehen, so ist es für jene nicht erlaubt, von Beginn der ersten zehn Tage bis zum Ausführen der Schlachtung, von seinen Haaren, Fingernägeln oder Haut etwas zu entfernen, denn der Prophet hat uns dies in authentischen Überlieferungen anbefohlen.

Zu den Kultzeichen unserer Religion gehört es ebenfalls das Eid Gebet zu verrichten. Allah, der Majestätische, sagt:

فَصَلِّ لِرَبِّكَ وَٱنْحَرْ

"So bete zu deinem Herrn und opfere."
(Surah al Kawthar 108/2)

Die Teilnahme am Gebet ist laut der richtigen Meinung der Gelehrten Pflicht für alle. Das Gebet wird draußen im Freien verrichtet, außer wenn es den Umständen entsprechend nicht möglich ist. Davon ausgenommen ist Makkah, dort wird das Gebet in der Masjid al Haram verrichtet.

Die Zeit um das Eid Gebet zu verrichten, erstreckt sich vom Aufgehen der Sonne in der Höhe eines Speers bis zum Sonnenuntergang. Es ist für die Männer wie auch für die Frauen erwünscht rauszugehen zum Gebet. Jedoch müssen sich die Frauen der Schariah gemäß kleiden, das heißt mit der islamischen Bedeckung, frei von jeglicher Zierde, ungeschminkt und unparfümiert.

  • Es ist erwünscht nichts zu essen, bis das Eid Gebet verrichtet wurde, und die beste Kleidung anzuziehen, da der Prophet dies zu tun pflegte.
  • Ebenfalls ist es erwünscht vor dem Rausgehen zum Gebet den Ghusl zu vollziehen, da dies einige der Sahabah, möge Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen sein, gemacht haben.
  • Auch sollte man, sobald man zur Musallah (Gebetsplatz) aufbricht bis zum Gebet, das Aufsagen des Takbir vermehren, denn dies wurde vom Propheten überliefert.
  • Es ist von der Sunnah bei der Heimkehr vom Gebet einen anderen Weg einzuschlagen als auf dem Hinweg zum Gebet.

Das Gebet besteht aus zwei Gebetseinheiten. Es wird dafür kein Gebetsruf und keine Iqamah ausgerufen.

In der ersten Rakah, bei Beginn des Gebets, wird erst wie gewohnt der Takbirah al Ihram ausgesprochen, gefolgt vom Dua al Istiftah. Danach folgen sechs weitere Takbirat, welche Sunnah sind. Das Gebet verliert nicht seine Gültigkeit, wenn man diese auslässt. Danach geht es wie gewohnt weiter, mit der Istiadhah (Zuflucht suchen vor dem gesteinigten Satan).

In der zweiten Rakah, nach dem man mit dem Takbirah al Intiqal (für den Positionswechsel) aufgestanden ist, spricht man jetzt den Takbir erneut fünf Mal aus und hebt dabei die Hände mit jedem dieser Takbirat.

Wen man sich jedoch verspätet und der Imam bereits mit der Rezitation begonnen hat, gilt es die zusätzlichen Takbirat zu unterlassen und nur den Takbirah al Ihram auszusprechen, da dieser Pflicht ist.

Nach der Verrichtung des Gebets folgt die Predigt. Dieser zuzuhören ist nicht verpflichtend im Gegensatz zur Freitagspredigt.

Falls man sich um eine Rakah verspäten sollte, betet man die zweite Rakah mit den fünf Takbirat nach.

Und falls man das komplette Gebet verpasst, so betet man es allein oder in der Gemeinschafft nach, jedoch nach Beendigung der Predigt.

Wenn man möchte, kann man sich nach dem Gebet gratulieren, in dem man sagt:
"Taqabal Allahu minna wa minkum."
(Möge Allah von mir und dir akzeptieren.)

Dies wurde von den Sahabah, möge Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen sein, überliefert, und Imam Ahmad, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:

Ich beginne nicht damit, wenn aber jemand bei mir beginnt, so antworte ich ihm darauf.

Dies weil die Antwort auf die Gratulation Pflicht ist, das Gratulieren selbst jedoch wurde uns nicht als Sunnah anbefohlen, es wurde aber auch nicht verboten dies zu tun. Es liegt auch kein Problem darin sich dabei die Hände zu reichen.

Wenn der Tag vom Eid auf den Freitag fällt, ist es nicht verpflichtend, für den der das Eid Gebet verrichtet hat, am Freitagsgebet teilzunehmen.

Ebenfalls sollte sich der Muslim in diesen vorzüglichen Tagen in Acht nehmen vor den verbotenen Dingen, welche Allah erzürnen, wie er das auch in allen anderen Tagen tun sollte. Man soll sich anstrengen die Sünden zu unterlassen und reumütig zum Allerbarmer zurückkehren. Und vor allem am Tag von Eid sollte man sich hüten vor den Abscheulichkeiten, welche sich unter den Muslimen verbreitet haben, wie das Vermischen der Männer und Frauen, das Hören von Musik usw.

Und wir bitten Allah, uns von den Sünden fernzuhalten und uns den Gehorsam Ihm gegenüber zu erleichtern, und wir bitten Ihn diese Tage für uns segensreich zu machen, gefüllt mit rechtschaffenen Taten und gottesdienstlichen Handlungen. Möge das Heil und der Segen Allahs auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Anmerkung : Die meisten Informationen wurden entnommen aus der Abhandlung "Vorzug der zehn Tage von Dhul Hijjah" und der Abhandlung "Die Regeln des Eid Gebets", vom ehrenwerten Schaykh Salih Ibn Fawzan al Fauzan, möge Allah ihn bewahren , von seiner offiziellen Homepage :

www.alfawzan.af.org.sa/ar/node/13554
www.alfawzan.af.org.sa/ar/node/13540