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Wie man die Tage des Dhul Hidscha am besten ausnutzt

Die Antwort von Imam Muhammad ibn Salih al Uthaymin رحمه الله تعالى:

Die Zehn Tage von Dhul Hidscha fangen mit dem Eintreffen vom Monat Dhul Hidscha an. Und sie sind sind mit dem Tag von 'Id an-Nahr (10. Tag) fertig. Und die Tat in diesen Tagen ist wie der Gesandte Allahs sagte:

ما من أيام العمل الصالح فيهنَّ أحب إلى الله من هذه الأيام العشر
قالوا: ولا الجهاد في سبيل الله؟
قال: ولا الجهاد في سبيل الله إلا رجلاً خرج بنفسه وماله فلم يرجع من ذلك بشيء

Es gibt keine Tage, in welchen die rechtschaffenen Taten geliebter bei Allah sind, wie in diesen Zehn Tagen." So sagten sie: "Auch nicht der Dschihād auf dem Wege Allahs?
Er sagte:
"Auch nicht der Dschihād auf dem Wege Allahs, ausser ein Mann der mit seiner Seele und seinem Besitz raus geht und mit nichts von dem zurückkehrt."


So beratschlage ich meine muslimischen Geschwister, diese gewaltige Chance zu nützen. Sie sollen in den zehn Tagen von Dhul Hidschah die guten Taten vermehren, sei dies; das Lesen des Quran, das Gedenken Allahs mit seinen verschiedenen Aussprüchen wie: Takbiir (الله أكبر), Tahliil (لا إله إلا الله), Tahmiid (الحمد لله) und Tasbiih (سبحان الله) oder auch Sadaqah zu geben, zu Fasten und alle anderen rechtschaffenen Taten, gib dir Mühe darin! Doch das verwunderliche ist, dass die Menschen unachtsam gegenüber diesen zehn Tagen sind. Du siehst sie in den zehn (Nächten) von Ramadān, wie sie sich anstrengen, jedoch in den zehn Tagen von Dhul Hidschah siehst du fast keinen einzigen, der sie von den restlichen (normalen) Tagen unterscheidet. Wenn die Person in diesen zehn Tagen die rechtschaffenen Taten ausführt, hat er damit das wiederbelebt, zu was der Prophet hingedeutet hat.
Und wenn die zehn Tage eintreten und die Person will (ein Opfertier) schlachten, so darf er gewiss nichts von seinen Haaren, seinen Nägel noch von seiner Haut entfernen. All diese Dinge darf er nicht entfernen, wenn er schlachten will. Jene aber, für welche geschlachtet wird, so liegt darin kein Problem (von den erwähnten Körperteilen zu entfernen). Beispielsweise, wenn der Mann für sich und seine Familie ein Tier schlachten will, so wie es von der Sunnah ist, so sind die Familienangehörigen nicht (an dieses Urteil) gebunden, nichts von den Haaren, Nägel oder von der Haut zu entfernen, vielmehr ist derjenige, der schlachtet verpflichtet, in diesem Fall der Vater. Und was ihr von den Aussagen hört: "Es ist verboten für denjenigen, der schlachtet und für denjenigen für den geschlachtet wird" so ist dies gewiss von den Aussagen einiger Gelehrten. Im Hadith heisst es:

(إذا دخلت العشر)
وأراد أحدكم أن يضحي فلا يأخذن من شعره ولا من بشرته ولا من ظفره شيئا

"(Wenn die zehn Tage von Dhul Hidscha eintreten) und einer von euch schlachten will, so soll er nichts von seinen Haaren, seiner Haut noch seinen Nägel entfernen."

So richtete er diese Ansage an jene, die schlachten wollten. Was ist, wenn jemand sagt: "Wenn diese Person, welche schlachten will, zur Hadsch oder Umrah geht und dort seine Haare kürzt, und er seiner Familie (gleichzeitig) verschrieben hat, für ihn zu schlachten (steht dies nicht im Gegensatz zueinander?)", so sagen wir: Dies schadet nicht, denn das Kürzen bei der Umrah ist von den Riten und es ist unabdingbar dies zu tun, und das gleiche gilt bei der Hadsch, sei es kürzen oder rasieren, so ist dies kein Problem, auch wenn er nicht weiss ob seine Familie nun geschlachtet hat oder nicht.


Quelle:
binothaimeen.net